#1 (permalink)  
Alt 31.07.2000, 09:32
Nina Strömsdörfer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zwei Arbeitsstätten

Ich habe in einer Stadt bei einer Institution einen Vertrag geschlossen, muss aber aufgrund der Gegebenheiten öfter einmal in eine mit dem Zug 45 Minuten entfernte Stadt fahren, da sich dort eine angegliederte Institution befindet.

Wann beginnt rein rechtlich meine Arbeitszeit?
Kann ich ab dann rechnen, wenn ich in die Bahn einsteige oder erst wenn ich in der anderen Stadt ankomme?
Wann endet meine Arbeitszeit?

Gruß Nina
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an