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Ich habe in einer Stadt bei einer Institution einen Vertrag geschlossen, muss aber aufgrund der Gegebenheiten öfter einmal in eine mit dem Zug 45 Minuten entfernte Stadt fahren, da sich dort eine angegliederte Institution befindet.
Wann beginnt rein rechtlich meine Arbeitszeit? Kann ich ab dann rechnen, wenn ich in die Bahn einsteige oder erst wenn ich in der anderen Stadt ankomme? Wann endet meine Arbeitszeit? Gruß Nina |
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