#2 (permalink)  
Alt 31.07.2000, 11:24
Andreas Müller
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Zwei Arbeitsstätten

Was steht in deinem Arbeitsvertrag zum Arbeitsort?
Sind beide Orte genannt beginnt die Arbeitszeit am Arbeitsplatz. Ist ein Ort genannt beginnt die Arbeitzeit dort und die Differenz ist hinzuzurechnen. Wenn du also normalerweise 30 min. brauchst und zum anderen Ort 45 min., so sin je 15 min. zur Arbeitszeit hinzuzurechnen. Schwierig wird es dann, wenn kein Ort vereinbart wurde, dann muß der Vertrag ausgelegt werden. Hierzu mußt du mehr Fakten nennen: Wie lange bist du wo beschäftigt, was steht zum Thema Versetzung etc. im AV. Gibt es einen Betriebsrat?

Gruß
Andreas
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