RE: Tätigkeitsbeschreibung öffent- Dienst und Geha
Hallo Thomas,
die Eingruppierung im ö. D. richtet sich gerade im Kr-Bereich neben der auszuübenden Tätigkeit nach dem Berufsabschluss. Das Dein Kollege nicht nach Kr IV bis Kr Va eingruppiert ist hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass er kein examinierter Krankenpfleger ist. Was die auszuübenden Tätigkeiten betrifft, ist es schwierig von der Ferne ein Urteil abzugeben. Die Eingruppierung kannst Du nachlesen in der Vergütungsordnung zu BAT "Abschnitt A: Pflegepersonal, dass unter die Sonderregelungen 2a fällt". Da die Eingruppierung aber ein relativ kompliziertes "Machwerk" ist, solltet ihr Euch an die Gewerkschaft ÖTV wenden. Die hat auch die Unterlagen (BAT; Vergütungsordnung,...)
Armin
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