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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind (tarifliche Regelungen einmal außen vor) immer freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Dieser muß schon selbst festlegen dürfen, wann und unter welchen Bedingungen er diese Sonderzahlungen erbringen will. die Klausel, so wie Du sie zitierst, ist daher völlig in Ordnung und absolut üblich.
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