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Du mußt schnellstens klagen.
Mein Tip: gehe mit den alten Gehaltsabrechnungen und der schon ausgerechneten Differenz zum Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes und lasse dort einen Mahnbescheid erstellen, dass ist wenn kalppt schneller wie eine Klage und wenns nicht funktioniert (Zahlung), wird es automatisch eine Klage. Du kannst au von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Dies solltes du dir überlegen und dann auch dem Arbeitgeber androen. Zahlt er nicht, bleibst du zuhause und meldest dich arbeitlos. Das Arbeitsamt muß in solchen FÄLLEN ZAHLEN; DA DER Arbeitgeber nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen kann. Die VWL müssen auf das Konto des Insituts eingeklagt werden. Mach am besten einen extra Mahnbescheid in dem du statt deiner Bankverbindung die des Institus der VWL angibst. Übrigens ist dies Unterschlagung. Der AG hält Geld welches dir bzw. deinem Konto der VWl zusteht ein und sagt die per Abrechnung die Beträge seien weitergeleitet. Vielleicht hilft die Drohung mit der Staatanwaltschaft. Außerdem muß du auf die 3 Monatsfrist bei drohender Insolvenz achten. Bei Insolvenz gibt es nur für die letzten 3 Monate deines Arbeitsverhältnisses Insolvensausfallgelld. Wenn der AG die Insolvenz weiter verschleppt (übrigens auch strafbar) mußt dur über eine fristlose Kündigung, spätesten am 31.07.2000 nachdenken. Wenn der Arbeitgeber pleite geht ist sonst dei Maigehalt futsch. Gruß Andreas |
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