zahlung von ausbildungskosten
guten tag !
folgende frage hätte ich : meine frau hat eine umschulung als MTA begonnen, und soll nun in das pflegepraktikum gehen. hierzu sin aber spezielle impfen notwendig, welche gegen gelbsucht u.s.w. nötig sind. weder das AA noch die ausbildungsstätte, sind bereit, die kosten zu übernehmen, welche ca. DM 300 betragen. laut gesetz ist aber der arbeitgeber hierzu verpflichtet dies zu bezahlen. aber keiner will der arbeitgeber sein. deshalb meine frage :
WER MUSS DIE KOSTEN ÜBERNEHMEN ?
mit besten dank fam. FESER
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