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Hallo,
folgender Fall: Arbeitgeber ist der öffentliche Dienst. 3 jähriger Mutterschutz von 10-92 bis 10-95, danach Beurlaubung bis 10-97. Dann wieder Mutterschutz durch 2. Kind seit 10-97. Jetzt Kündigung meinerseits nach Ablauf des Mutterschutzes von 3 Jahren, da ich mit 2 Kindern nicht ganztags arbeiten kann. Habe ich jetzt noch das Recht auf AloGeld, oder sind die Ansprüche verfallen? Vielen Dank für die Antworten Gruss awp |
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