#2 (permalink)  
Alt 21.07.2000, 01:37
Erwin Denzler
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: AloGeld nach Mutterschutz/Beurlaubung

Bevor Sie kündigen: fragen Sie beim Arbeitsamt, auch nach der Höhe des AlG, und bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort. Hier spielen noch weitere Umstände eine Rolle (Tarifrecht, Sperrzeiten, Familienverhältnisse).

Erwin Denzler
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