#1 (permalink)  
Alt 20.07.2000, 15:50
T.H.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard verstorbener Arbeitnehmer

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist am 15.07. verstorben. Muß das Arbeitsentgelt bis 15.07.00 auf die LST-Karte des Verstorbenen gerechnet werden oder auf dessen Erben?

Alle weiteren Bezüge die nach dem 15.07. entstehen (sonstige AG-Leistungen) müssen diese auch auf die LST-Karte des Erben?

Hilfe, bitte um dringende Antwort. DANKE
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