|
|||
|
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist am 15.07. verstorben. Muß das Arbeitsentgelt bis 15.07.00 auf die LST-Karte des Verstorbenen gerechnet werden oder auf dessen Erben? Alle weiteren Bezüge die nach dem 15.07. entstehen (sonstige AG-Leistungen) müssen diese auch auf die LST-Karte des Erben? Hilfe, bitte um dringende Antwort. DANKE |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|