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In meinem Arbeitsvertrag steht, daß nach der Probezeit eine Kündigung beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich ist. Später kommt dann aber noch der Satz, daß ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen in Anlehnung der Tarifverträge der bay. Holzindustrie als Bestandteil des Vertrages gelten. Gilt also der 15.08.? Komme ich einfach weiter auf Arbeit? Oder muß ich auf Arbeit (u. Lohn) bis 15.08. klagen? Danke - Volker.
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