#3 (permalink)  
Alt 20.07.2000, 20:15
Buff
Gast
 
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Standard RE: Künd. zum 05.08.- Hilfe!!

Volker,

diese Formulierungen verwirren mich:

"Später kommt dann aber noch der Satz, daß ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen in Anlehnung der Tarifverträge der bay. Holzindustrie als Bestandteil des Vertrages gelten. "

'Gesetzliche Bestimmungen in Anlehnung der Tarifverträge', was soll das sein? Steht das wirklich so da drin? Kann eigentlich nicht sein.

Buff
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