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Im Arbeitsvertrag steht:
Für das Anstellungsverhältnis gilt zunächst eine Probezeit von 6 Monaten als vereinbart. Innerhalb dieser Zeit ist eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende von beiden Seiten möglich. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Arbeitsbeginn 01.01.00, Probezeit Ende 30.06.00. Antwort von Euch dazu war: Kündigung kann noch am 30.06.00 zum 31.07.00 erfolgen. Frage: Der Urlaubsanspruch wird doch bis zum 31.07.00 gerechnet ! Frage: Ein qualifiziertes Zeugnis kann auch in der Probezeit gefordert werden ! Frage: Nach der Probezeit kann doch nur 6 Monate zum Kalendervierteljahr gekündigt werden ! Frage: Welche Möglichkeit habe ich um die 6 Monate Kündungfrist zu kürzen ! Keine oder ! Frage: Wo kann ich Kündigungsfristen/Probezeit nachlesen (Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsrecht) Gruß Anja |
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