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Alt 20.07.2000, 14:04
Anja
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nochmal Kündiung in der Probezeit

Im Arbeitsvertrag steht:

Für das Anstellungsverhältnis gilt zunächst eine Probezeit von 6 Monaten als vereinbart. Innerhalb dieser Zeit ist eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses mit einer Frist von
1 Monat zum Monatsende von beiden Seiten möglich.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von
6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Arbeitsbeginn 01.01.00, Probezeit Ende 30.06.00.

Antwort von Euch dazu war:

Kündigung kann noch am 30.06.00 zum 31.07.00 erfolgen.

Frage: Der Urlaubsanspruch wird doch bis zum 31.07.00 gerechnet !
Frage: Ein qualifiziertes Zeugnis kann auch in der Probezeit gefordert werden !
Frage: Nach der Probezeit kann doch nur 6 Monate zum Kalendervierteljahr gekündigt werden !
Frage: Welche Möglichkeit habe ich um die 6 Monate Kündungfrist zu kürzen ! Keine oder !

Frage: Wo kann ich Kündigungsfristen/Probezeit nachlesen (Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsrecht)

Gruß Anja
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