#2 (permalink)  
Alt 21.07.2000, 06:17
Peter W.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Nochmal Kündiung in der Probezeit

Hallo,

> Frage: Der Urlaubsanspruch wird doch bis zum 31.07.00 gerechnet !

Ja. Wenn Du seit Jahresanfang dort beschäftigt warst, hast Du, wenn ein
Tarifvertrag gilt, vermutlich 7/12 Urlaubsanspruch. Aber: in jedem Fall hast Du
mindestens den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch für dies Jahr. Das sind 24
Werktage = bei 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Das glauben aber viele AG nicht.

> Frage: Ein qualifiziertes Zeugnis steht ihm doch zu !

Bei mehreren Monaten Beschäftigung immer.

> Frage: Nach der Probezeit kann doch nur 6 Monate zum Kalendervierteljahr
> gekündigt werden !

Ja, wenn das vereinbart ist.

> Frage: Welche Möglichkeit habe ich um die 6 Monate Kündungfrist zu kürzen !
> Keine oder !

Nein, das geht nur einvernehmlich.

Die Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt.

Viel Erfolg.

Gruß

Peter
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