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Hallo,
> Frage: Der Urlaubsanspruch wird doch bis zum 31.07.00 gerechnet ! Ja. Wenn Du seit Jahresanfang dort beschäftigt warst, hast Du, wenn ein Tarifvertrag gilt, vermutlich 7/12 Urlaubsanspruch. Aber: in jedem Fall hast Du mindestens den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch für dies Jahr. Das sind 24 Werktage = bei 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Das glauben aber viele AG nicht. > Frage: Ein qualifiziertes Zeugnis steht ihm doch zu ! Bei mehreren Monaten Beschäftigung immer. > Frage: Nach der Probezeit kann doch nur 6 Monate zum Kalendervierteljahr > gekündigt werden ! Ja, wenn das vereinbart ist. > Frage: Welche Möglichkeit habe ich um die 6 Monate Kündungfrist zu kürzen ! > Keine oder ! Nein, das geht nur einvernehmlich. Die Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Viel Erfolg. Gruß Peter |
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