#6 (permalink)  
Alt 21.07.2000, 07:38
Andreas Müller
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: ... am 4ten Tag!

Nicht ab, sondern an dem 4. Tag.
Dauer eine Krankheit länger als 3 Tage ist am darauffolgendem Tag Nr. 4 die Bescheinigung vorzulegen.

Eine Bescheinigung ist deshalb bei Krankheiten die länger wie drei Tage dauern vorzulegen.

Gruß
Andreas
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