#8 (permalink)  
Alt 20.07.2000, 22:36
Erwin Denzler
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard kleiner Fehler!

>Ob Du jetzt jedoch teilnimmst, oder Dich für den Rest der Zeit krank schreiben läßt,
>kannst nur Du entscheiden.

Kleiner, aber häufig anzutreffender Fehler! Über Krankschreibungen entscheidet der Arzt, nicht der Mitarbeiter selbst. Ja, ich weiß, es hängt auch davon ab wie man beim Arzt auftritt ... und bei der MDK-Überprüfung.

Ob in einem Fall wie dem beschriebenen eine Krankschreibung das bringt, was man sich erhofft (für die restliche Dauer des Jobs das Gehalt ohne Arbeitsleistung), ist nicht so sicher wie es scheint. Bei einer vor Zeugen ausdrücklich erklärten Arbeitsverweigerung hat eine außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung durchaus Erfolgschancen. Der Arbeitgeber könnte also - dafür hat er 2 Wochen Zeit - nach Erhalt der AU-Meldung fristlos kündigen. Nicht wegen der AU, sondern wegen der schon vorher erklärten Arbeitsverweigerung. Und dann abwarten, ob das Arbeitsgericht anderer Meinung ist. Selbst wenn er vor Gericht verlieren sollte, entsteht kein großer Schaden für ihn - der Mitarbeiter hätte ja ohnehin keine Arbeitsleistung mehr erbracht. Wenn er aber gewinnt, ist der Gehaltsanspruch mit Erhalt der fristlosen Kündigung erloschen.

Ob der beschriebene Fall eine unzulässige Arbeitsverweigerung war, will ich damit nicht beurteilen. Das hängt vor allem vom vertraglich geschuldeten Inhalt der Arbeitsleistung ab.

Erwin Denzler
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