#7 (permalink)  
Alt 21.07.2000, 10:24
Heinrich Tietjen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Betriebsübergang/OUTSOURCING

Hallo Marcel,

der Interessenausgleich als solcher ist nicht erzwingbar, wohl aber der Sozialplan (§ 112, Abs 4 BetrVG). In der Praxis wird beides häufig verwechselt oder vermischt. Streng formal sind dies jedoch "zwei verschiedene paar Schuhe", obwohl die Verfahren -eben bis auf die Erzwingbarkeit- weitgehend identisch sind.

Gruß
Heinrich
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