#1 (permalink)  
Alt 19.07.2000, 23:01
hajo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Abmahnung und Ermahnung

Ich habe vor mittlerweile 2 Jahren eine Abmahnung erhalten. Ich habe bereits nach einem Jahr meinen Arbeitgeber gebeten diese wegen Fristablauf aus meiner Personalakte zu entfernen. Er sagte mir daraufhin dass diese erst nach 3 Jahren entfernt würde. Ist das korrekt? Was bedeutet arbeitsrechtlich eine Ermahnung. Gibt es diesen Ausdruck überhaupt? Wenn ja welche Bedeutung hat diese. Welche fristen sind dazu einzuhalten bezüglich Entfernung darf diese überhaupt in die Personalakte?
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