#5 (permalink)  
Alt 20.07.2000, 21:42
hajo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Abmahnung und Ermahnung

Hallo Peter,
habe vorhin den bereits erwähnten Widerspruch in den Briefkasten geworfen. Kann es also nicht mehr rückgängig machen. Allerdings geht der Widerspruch nicht an meinen Vorgesetzten sondern an die Geschäftsleitung des Unternehmen. Mit stillhalten und weiter zur Arbeit gehen und gute Arbeit leisten halte ich nichts. Warum wirst du fragen. Ich sage es dir. Ich bin zwar kein Mensch der auf Streit oder Angriff aus ist, aber der Geschäftsleiter versucht nach meinem empfinden mich und andere zu mobben. Und wenn ich dagegen jetzt nicht angehe, hat er noch mehr Gründe mich zu tritzen. Ich würde gerne wissen, was du so machst. Ich meine beruflich. Bist Du Anwalt? Ich würde mich gerne einmal ausführlicher über dieses Thema mit dir unterhalten. Sende mir doch einfach ein kurzes Mail an die oben angeführte Adresse. Ich würde mich freuen wenn ich bald Post in meinem Kasten hätte.
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