AW: Vorrang gesetzliche Kündigungsfrist vor arbeitsvertragliche Vereinbarung?
Ich danke Dir, das war eine gute Hilfe.
Damit ist also formal eine Formulierung zur automatischen Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisse bei Inanspruchnahme der Zahlung einer Regelaltersrente (ohne Abschläge) rechtlich in Ordnung.
Die im konkreten Fall angeführte automatische Beendigung mit dem 65sten Lebensjahr dagegen ist rechtlich nicht in Ordnung, sobald dieser Termin nicht mehr mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze übereinstimmt. Hier sollte also nachgebessert und ganz einfach auf diesen Eintritt verwiesen werden.
mueding
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