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Alt 16.08.2010, 19:09
Lotte Lotte ist offline
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Standard AW: Kündigungsfrist bei Probezeitverlängerung

Zitat:
Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
Hallo Lotte

Das Urteil passt aber nicht ganz zur Thematik, sondern behandelt nur eine alternative Möglichkeit.

Es gibt ein uraltes Urteil des BAG (1978), daß in den Fällen, in denen sich die Eignung des AN nach Ablauf der vereinbarten Probezeit noch nicht verlässlich beurteilen lässt, einvernrehmlich eine einmalige Verlängerung vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung käme bei sehr untypischen Unterbrechungen z.B. einer sehr langen Krankheit in Betracht.

Mal auch zur Themkatik passend was "aktuelleres": Urteile zum Arbeitsrecht: 3 Sa 514/07
Dabei beachte man übrigens mal den revolutionären Ansatz in RD 79 ff.
Ich mag dieses Urteil. Es ist so unbekannt und doch brisant...

Übrigens war das mal weit verbreitet. Man werfe einen Blick in den §5 des BAT. http://www.gew-berlin.de/documents_p...030131_bat.pdf

Und der BAT war ja nun wirklich nicht selten...

Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
vielen Dank! Nun bin ich wieder schlauer
Muss morgen früh mal in unseren alten TV schauen, der war ja an BAT angelehnt, ob da diese Probezeitvereinbarung auch gilt. Weiß mit Sicherheit kaum einer bei uns...;-)
Wenn man das Urteil des ArbG zugrunde legt, könnte je nach Art der Tätigkeit, eine Verlängerung trotz Krankheit nicht rechtens sein. Interessant.
LG Lotte
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Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe

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