
15.07.2010, 16:30
|
|
Erfahrener Benutzer
|
|
Registriert seit: 27.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5.554
|
|
AW: Änderungskündigung?
Hallo Waschbär
Zitat:
Zitat von Waschbär
Also ich würde zwar als BR gegen eine Kündigung stimmen, mit Bemerkung für das Arbeitsgericht, ABER ich wüsste auch das die Kollegin schlechte Karten hat und sich Verabschieden kann.
Schade diese abart von Arbeitnehmern, machen soviel in der Vertrauensarbeit kaputt .
|
Warum stimmt man denn wider besseren Wissens gegen eine Kü?
Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
|