
27.06.2008, 05:42
|
|
|
RE: Dezinfektion
Zitat:
Original von Gabi
Und die einfache Putzkraft haftet nicht!
Die beauftragte Reinigungsfirma haftet für die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen, eben auch dafür das diese Pläne geführt und vor allem erfüllt werden!
Dazu beschäftigt sie Vorarbeiterinnen und Objektleiterinnen, deren Hauptjob darin besteht die Leute einzuteilen, ihnen die Arbeiten zuzuordnen und die Erfüllung zu kontrollieren (ggf. nachbessern zu lassen)!
Und da kannst du mit "die ständige Rechtsprechung" um dich werfen solange du willst, es wird nicht wahrer. Finde dich damit ab das du keine Ahnung vom Thema hast!
Stell dir vor, benutzt eine einfache Putzkraft ein falsches Reinigungsmittel (trotz Einweisung - die nicht immer wirklich ordentlich stattfindet) und beschädigt so etwas (angegriffene Oberflächen usw.) so haftet die Reinigungsfirma gegenüber dem Auftraggeber, die einfachen Putzkraft ihrem AG gegenüber jedoch nicht!
(Wenngleich eine Putzfrau in einem solchen Fall durchaus u.U. mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen muss, jedoch nicht damit finanziell vom AG in regress genommen zu werden).
Zitat:
|
Eine Putzfrau, die weiss, dass sie bestimmte Nachweise ausfuellen muss, kann sich bei Verstoessen eben nicht damit entschuldigen, ihre Vorgesetzte haette gesagt, sie solle es nicht.
|
Vergiss es, der Verstoß läge für die Prüfungsbehörde bei der Reinigungsfirma und somit läge kein Verstoß durch die Putzkraft vor.
Ansprechpartner wäre nicht die Putzfrau sondern eben mindst. die Vorarbeiterin rsp. die Objektleiterin!
|
Das ist korrekt - ich kann das bestätigen, da ich sowohl als Reinigungskraft als auch als Objektleitung und auch Vorarbeiterin in versch. Objekten gearbeitet habe.
|