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AiB Plus: Wenn Arbeitgeber Teilzeit verweigern

Das Mantra der Familienpolitik heißt »Vereinbarkeit von Beruf und Familie«. Doch die Realität am Arbeitsplatz sieht für Frauen meist anders aus: Teilzeitbeschäftigung wird ihnen oft hartnäckig verweigert. Wer sich wehrt, muss mit Nachteilen rechnen.

Fordern Frauen eine Verringerung der Arbeitszeit, etwa um sich der Familie zu widmen, geraten sie oft ins berufliche Abseits. Finanzielle Einbußen, Mobbing oder Belastungen durch Gerichtsverfahren können die Folgen sein. Dabei haben Beschäftigte ab sechs Monaten Anspruch auf Arbeitszeitverringerung nach § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Sie müssen drei Monate vorher einen Antrag stellen – mit einem Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit. Doch § 8 Absatz 4 TzBfG öffnet Arbeitgebern ein Hintertürchen. Aus betrieblichen Gründen kann Teilzeit abgelehnt werden, wenn beträchtliche Kosten entstehen oder die Arbeitsorganisation, der Arbeitsablauf und die Sicherheit wesentlich beeinträchtigt werden.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag "Arbeitgeber verweigern Teilzeit" von Beate Eberhardt in AiBplus 1/2011, S. 22 / 23. 

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