Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Weihnachtsgeld - Mehr als nur ein Geschenk
Der Begriff »Weihnachtsgeld« verleitet zu der Annahme, es handele sich bei der Zahlung, die viele Arbeitnehmer zum Jahresende erhalten, um eine freiwillige Gabe des Arbeitgebers. Das stimmt aber nur selten, meist besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Leistung!
Das Weihnachtsgeld stellt rechtlich eine Zusatzleistung des Arbeitgebers zum monatlichen Gehalt im November, Dezember oder Januar dar. In der Regel erfolgt die Zahlung aufgrund von Regelungen im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Sie ist also regulärer Bestandteil des Lohns und voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Arbeitgeber kann sich von der Pflicht zur Zahlung nur lösen, wenn auch der Tarif- oder Arbeitsvertrag geändert oder gekündigt wird. Auch bei einem Weihnachtsgeld, das der Arbeitgeber über mehrere Jahre freiwillig zahlt, kann aufgrund betrieblicher Übung ein echter Anspruch der Arbeitnehmer entstehen, den der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einseitig beenden kann.
Mehr über den Anspruch auf Weihnachtsgeld und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur betrieblichen Übung lesen Sie im Beitrag »Wichtiges zum Weihnachtsgeld« von Rechtsanwalt Jason Schomaker in der AiB 10/2010, S. 567-570.
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