Aus den Zeitschriften
Der Personalrat: Streikrecht ist Menschenrecht
Wollen sich Arbeitnehmer für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, steht ihnen der Streik als Arbeitskampfmittel zu. Obwohl das grundsätzlich auch für Beamte gilt, wird deren Teilnahme an Streiks weiterhin mit Disziplinarmaßnahmen geahndet.

©creative commons/Philipp Rothe
Streiken in Deutschland Beamte zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, riskieren sie Sanktionen – vom Eintrag in die Personalakte bis hin zum Bußgeld. Das ist unzulässig, wie Ilse Schaad (GEW) in der aktuellen Ausgabe 12/2010 von "Der Personalrat" unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erläutert.
Das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht gilt nämlich auch für Beamte. Das in Deutschland angewandte, generelle Streikverbot ist damit nicht zu vereinbaren. Die bisherigen Disziplinierungen streikender Beamter sind zu beenden.
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