Aus den Zeitschriften
Der Personalrat: Schulungen für Personalräte bei Tarif- oder Gesetzesänderungen
Für die Arbeit der Personalräte ist das Wissen über die aktuellen Tarifverträge und Gesetze sehr bedeutsam. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personalratsmitglieder einschlägig schulen lassen.
Personalratsmitglieder können einen Anspruch auf Schulung über aktuelle Tarif- oder Gesetzesänderung haben, wie Rechtsanwalt Gerhard Noll in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Der Personalrat" exemplarisch anhand des neuen Dienstrechtes (in Bayern) erläutert.
Die Teilnahme an einer solchen Schulung und die Kostentragung durch die Dienststelle ist sachlich erforderlich, wenn die geänderten Gesetze (oder Tarifverträge) auf die Beschäftigten anzuwenden sind. Bei grundlegenden Änderungen, wie etwa die der Reform des Dienstrechts, benötigen grundsätzlich sogar alle Personalratsmitglieder die Schulung. Nur mit dem aktualisierten Wissen können sie ihren künftigen Aufgaben gerecht werden.
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