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Arbeitsrecht im Betrieb: Psychische Gesundheit erhalten!

Psychische Belastungen sind Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten. Betriebsräte können dagegen vorgehen, dass Beschäftigte durch überhöhten Leistungsdruck, geringe Anerkennung und unsichere Arbeitsbedingungen krank gemacht werden.

Die Ausgabe 09/2010 von "Arbeitsrecht im Betrieb" beleuchtet die Zusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Im Fokus stehen die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, die mittlerweile von Medizinern als Ursache für viele körperliche und seelische Krankheiten angesehen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Gesundheitsvorsorge eng mit dem Betriebsrat zusammen zu arbeiten. Der Betriebsrat kann seine Arbeit eng mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitsschutz vernetzen und ihr Know-how für im Interesse der Beschäftigten nutzen.

Lesen Sie in der neuen AiB, warum die Arbeitswelt von morgen neue Lösungen für den Umgang mit psychischen Belastungen braucht, und wie Betriebsrat sich dafür einsetzen kann. Zahlreiche Informationen und praktische Tipps finden Sie in vierzehn Fachartikeln im Schwerpunktheft "Arbeits –und Gesundheitsschutz", AiB Ausgabe 09/2010.

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