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Arbeit und Recht: Probleme um den Sanierungstarifvertrag
Ein Flächentarifvertrag wird nicht durch einen Haustarifvertrag verdrängt, der mit einer anderen Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Ansonsten wäre die grundrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit der ersten Gewerkschaft und ihrer Mitglieder beeinträchtigt.
Sanierungstarifverträge sind in der Regel Haustarifverträge oder unternehmensbezogene Verbandstarifverträge. Sie sollen regelmäßig die Kosten aus einem an sich anzuwendenden Flächentarifvertrag reduzieren. Die Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber(verbände) auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite, haben das Recht, die von ihnen geschaffenen Regelungen jederzeit abzuändern. Eine arbeitsvertragliche Verweisung auf den einschlägigen Tarifvertrag gibt dem betreffenden Arbeitnehmer nicht zwingend einen Anspruch darauf, in jeder Hinsicht wie ein Gewerkschaftsmitglied behandelt zu werden. Mit einer einfachen Differenzierung wird kein unzulässiger Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt.
Wie Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in seinem Beitrag für die Zeitschrift "Arbeit und Recht", Heft 6/2010 ausführt sind Sanierungstarifverträge insgesamt ein Zeichen für die Überlebenskraft des Tarifvertragssystems in einer schwierigen Zeit.
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