Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im BetriebPrivatisierungen bei der Bundeswehr
Die Verkleinerung der Bundeswehr wirkt sich nicht nur auf die Truppenstärken aus. Da zunehmend vom Staat erledigte Aufgaben an private Wirtschaftsunternehmen übertragen werden, sind auch die zivilen Beschäftigten betroffen. Diesen wird jetzt die Möglichkeit eingeräumt, sich durch eigene Betriebsräte vertreten zu lassen.
Das Bundeswehr-Kooperationsgesetz (BwKoopG) regelt, dass für bestimmte Aufgaben Kooperationsbetriebe eingerichtet werden, in denen die privaten Unternehmen mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr zusammen arbeiten. Beispiele dafür sind die »Bundeswehr Fuhrpark Service GmbH« und die »LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH«. Das bisher mit diesen Aufgaben betraute Bundeswehrpersonal wird dort im Wege der Personalgestellung eingesetzt. Das BwKoopG trifft eigene Regelungen für die Interessenvertretung in den Kooperationsbetrieben. Die abgeordneten Beschäftigten werden in ihren Stammdienststellen weiter von deren Personalräten vertreten. Sie behalten das aktive und passive Wahlrecht zu diesen Gremien. Gleichzeitig können sie in den neuen Betrieben Betriebsräte wählen, gemeinsam mit den Eigenbeschäftigten dieser Betriebe. Mehr dazu lesen Sie im Fachartikel »Kooperationsbetriebe der Bundeswehr« von Anja Albrecht in »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 4/2012, S. 223-228.
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