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AiB Plus: "§ 613 a BGB ist nur eine Beruhigungspille"

Wird ein Betrieb verkauft, sind die Rechte von Beschäftigten in Gefahr, so Rechtsanwalt Wolfgang Trittin aus Frankfurt am Main. § 613 a BGB schützt die Arbeitnehmer nur lückenhaft.

Zwar sichert § 613 a BGB die Rechte der Beschäftigten, die sich aus ihren Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben. Da die allermeisten Rechte von Beschäftigten aber in Tarifverträgen geregelt werden, sind diese bei einem Verkauf bedroht. Denn Arbeitgeber nutzen den Betriebsübergang häufig, um sich des Tarifvertrags zu entledigen. Sie gründen beispielsweise eine neue Aktiengesellschaft oder GmbH, bringen dort ihre Gesellschafteranteile ein, treten nicht dem Arbeitgeberverband bei und sind auf diese Weise die Tarifbindung los. § 613 a lässt hier eine Lücke.

Mehr zu den Risiken für die Beschäftigten beim Verkauf von Betrieben nach § 613 a BGB lesen Sie im Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Trittin "Nur eine Beruhigungspille" von Michaela Böhm in AiBplus 1/2011, S. 15.

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