Aus den Zeitschriften
AiB Plus: Nachteile durch schlechtes Deutsch
Arbeitnehmer, die nicht perfekt deutsch sprechen, stoßen im Arbeitsleben oft auf Schwierigkeiten. Im manchen Fällen rechtfertigen schlechte Sprachkenntnisse sogar eine Kündigung.
29 Jahre lang hat ein in Spanien geborener Produktionshelfer bei einem Automobilzulieferer in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Nun erhielt er die Kündigung. Grund: Sein Deutsch war zu schlecht. Wie das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 764/08) im Januar entschied, war die Kündigung rechtmäßig. Das Unternehmen hatte seinem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben hatte, Sprachkurse zu besuchen. Dies hatte der Produktionshelfer abgelehnt. Viele Fälle, in denen Beschäftigte wegen fehlender Sprachkenntnisse Nachteile erleben, landen nicht vor einem Gericht. In seiner März-Ausgabe berichtet AiBplus, die Magazinbeilage von "Arbeitsrecht im Betrieb", wie ein Beschäftigter mit schlechten Deutschkenntnissen systematisch aus seinem Betrieb heraus gemobbt wurde.
Mehr über "AiB Plus" erfahren: www.aib-verlag.de
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