Aus den Zeitschriften
Computer und Arbeit: Moderne Kommunikationsmittel für den Betriebsrat
Die Arbeitsgerichte haben die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie durch Belegschaftsvertretungen mittlerweile als selbstverständlich anerkannt.
Moderne Kommunikationsmittel sind heutzutage aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Informations- und Kommunikationstechnik erleichtert die Erledigung anfallender Arbeiten oft um ein Vielfaches. Beschäftigte erwarten inzwischen auch, dass die Interessenvertretung ebenso wie andere Dienstleister gut erreichbar ist.
Diese Erwartungshaltung innerhalb wie außerhalb des Gremiums birgt freilich erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Arbeitgeber. Verweigert dieser entsprechende Medien, können diese aber viel einfacher als früher gerichtlich durchgesetzt werden. In den meisten Fällen muss nicht einmal mehr die Erforderlichkeit der Technik näher begründet werden. Darauf weist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Mischewski in der Ausgabe 7-8/2010 der Fachzeitschrift "Computer und Arbeit" hin. Er erläutert in seinem Beitrag "Das IKT-Starterpaket" auf welche technischen Arbeitsmittel ein Betriebsrat konkret Anspruch hat.
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