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Der Personalrat: Mehr Rechte für Personalräte

Die Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) im Juli 2011 hat die Interessenvertretung der rund 600.000 Beschäftigten im Öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens erheblich gestärkt.

Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat nicht nur die Einschränkungen, die 2007 von der schwarz-gelben Vorgängerregierung eingeführt wurden, rückgängig gemacht. In vielen Bereichen wurde die Personalvertretung deutlich weiterentwickelt, häufig orientiert am Betriebsverfassungsrecht. So wurde erstmals eine Grundlage für die Bildung von Wirtschaftsausschüssen in Dienststellen geschaffen, die sich an §§ 106 - 108 BetrVG orientiert. Der Geltungsbereich des LPVG wurde auf arbeitnehmerähnliche Personen, Leiharbeitnehmer und personalgestellte Beschäftigte ausgedehnt. Eine detaillierte Einführung in das neue Recht bietet Ihnen der Fachartikel "Nordrhein-Westfalen wieder Mitbestimmungsland Nr. 1"von Rechtsanwalt Horst Welkoborsky, "Der Personalrat", Ausgabe 10/2011, S. 413-420.

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