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Computer und Arbeit: Mehr Mitbestimmung bei der elektronischen Personalakte

Die fortschreitende Digitalisierung von Beschäftigtendaten bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern stärkt die Mitbestimmung von Belegschaftsvertretungen und schafft mehr Transparenz im Umgang mit der Personalakte.

Die elektronische Personalakte setzt sich allmählich in Unternehmen und Dienststellen durch. Die immer bessere Technik vereinfacht die Umstellung von der guten alten Mappe auf Bits und Bytes. Damit öffnen sich auch für Arbeitgeber zahlreiche Türen zu neuen Verwendungs- und vor allem Verknüpfungsmöglichkeiten. Eine ganz wichtige Tür öffnet sich dadurch aber ebenfalls für Betriebs- und Personalräte ganz weit - die zur Mitbestimmung.

War diese in papierenen Zeiten doch arg limitiert, stehen die Arbeitnehmervertreter nun - der potenziellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle und dem Datenschutz sei dank - mittendrin statt nur dabei. Das ist auch dringend nötig, betrachtet man sich tagtäglich, was in Unternehmen und Behörden mit digitalen Informationen so alles geschieht

Die Technologieberaterin Regine Franz erläutert in der Ausgabe 6-7/2011 der Fachzeitschrift "Computer und Arbeit" die Rechte der Beschäftigten bei der elektronischen Personalakte und worauf Interessenvertretungen beim Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über deren Einführung und Nutzung achten sollten.

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