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Arbeitsrecht im Betrieb: Leistungsmanagement in der Kritik

In vielen Unternehmen gibt es Prämien- und Gehaltssysteme, mit denen Arbeitgeber und die Leistungsbereitschaft ihrer Beschäftigten erhöhen wollen. überzogene Ziele und die Fixierung auf kurzfristige Gewinne schaden aber auf lange Sicht den Beschäftigten und dem Unternehmen.

Detlef Hase berät seit vielen Jahren Betriebsräte, insbesondere in Finanzdienstleistungsunternehmen. Er setzt sich kritisch mit den Methoden des "Leistungsmanagements" auseinander, mit dem die Unternehmen ihre Beschäftigten zu längerer Arbeitszeit, höheren Stückzahlen in der Produktion oder mehr Abschlüssen im Vertrieb von Dienstleistungen und Finanzprodukten motivieren wollen.

In 13 Thesen macht er deutlich, dass die häufig verwendeten "Zielvereinbarungen" mit dem Arbeitnehmer zwar formal auf gleicher Augenhöhe geschlossen werden, in der Praxis aber immer der Arbeitgeber die Ziele festlegt. Seine Erkenntnis: Bonussysteme erscheinen zwar attraktiv, weil sie dem Unternehmen kurzfristig Absatzerfolge bescheren und den Beschäftigten ermöglichen können, die Höhe ihres Gehalts mit zu steuern. Die "Kehrseite" dieser Vereinbarungen besteht darin, dass der überzogene Leistungsdruck und die Fixierung auf kurzfristige Gewinnziele auf lange Sicht den Beschäftigten und dem Unternehmen schaden.

Mehr dazu lesen Sie im Fachartikel "Systematisches Leistungsmanagement" von Detlef Hase in "Arbeitsrecht im Betrieb", Ausgabe 6/2011, S. 375-381.

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