Aus den Zeitschriften
Arbeitsrecht im Betrieb: Konstituierung des neuen Betriebsrats
Nach der Betriebsratswahl müssen sich die Betriebsratsmitglieder schnell zusammenfinden und ihr Gremium bilden: Es gilt, einen Vorsitzenden wählen und die Weichen für die Arbeit der nächsten Jahre zu stellen.
Die Amtsperiode des neuen Betriebsrats beginnt damit, dass der Wahlvorstand die Betriebsratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung einlädt. Damit ist das Wahlgeschäft aber noch lange nicht vorbei, denn auch betriebsratsintern müssen Wahlen stattfinden: Als erste Amtshandlung wählt das Gremium einen Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Erst der oder die neue Vorsitzende kann die Geschäftsführung des Betriebsrats übernehmen und die Sitzungen leiten. Anschließend legt der Betriebsrat seine Ziele und Aufgaben für die neue Wahlperiode fest, zum Beispiel im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, in der Weiterbildung oder der Personalplanung. Dazu empfiehlt es sich, als erstes eine Geschäftsordnung festzulegen, in der Sitzungstermine und Zuständigkeiten geregelt sind.
Lesen Sie dazu in der AiB 05/2010 den Beitrag "Die Würfel sind gefallen" von Marion Müller. Die Verfasserin ist als Autorin von Fachliteratur für Betriebsräte und in der Schulung von Betriebsräten aktiv.
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