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Arbeitsrecht im Betrieb: Keine Aufweichungen des Jugendarbeitsschutzes!

Noch immer üben die Arbeitgeberverbände Druck auf die Politik aus, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegte Grenze der Wochenarbeitszeit aufzuheben und verheißen dafür mehr Ausbildungsplätze. Die Geschichte des JArbSchG zeigt, warum davon Abstand genommen werden sollte.

Bestimmungen, die die Ausbeutung minderjähriger Beschäftigter und Auszubildender verhindern sollen, gibt es schon länger. Aber erst am 9.8.1960 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes Gesetz in Kraft, das ein allgemeines Verbot der Kinderarbeit und Vorschriften zum Schutz arbeitender Jugendlicher enthielt. Eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (einschließlich Berufsschulzeit) wurde sogar erst mit dem JArbSchG vom 12.4.1976 durchgesetzt, das von der Wirtschaft heftig angegriffen wurde. Seit Inkrafttreten dieser Bestimmungen üben einzelne Branchen immer wieder Druck auf die Politik aus, die Schutzbestimmungen abzuschwächen. Wahlweise wird damit geworben, im Gegenzug mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, oder damit gedroht, künftig weniger als bisher auszubilden. In mitbestimmten Betrieben und Unternehmen wachen der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gemeinsam darüber, dass die Schutzbestimmungen, insbesondere die zulässigen Höchstarbeitszeiten, eingehalten werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Beitrag »50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz – ein Schutzgesetz unter politischem Druck« von Dirk Neumann, Referent für Jugendpolitik beim DGB-Bundesvorstand, in »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 12/2010, S. 716-719.

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© arbeitsrecht.de - (ck)

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