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Arbeitsrecht im Betrieb: Gleichbehandlung beim Arbeitslohn stärken

Zwischen Frauen und Männern klafft in Deutschland zum Teil noch eine erhebliche Lohnschere. Der Betriebsrat kann darüber wachen, dass bei der Anwendung von Tarifverträgen und auch in nicht tarifgebundenen Betrieben kein Geschlecht benachteiligt wird.

Will der Betriebsrat ermitteln, ob in seinem Betrieb ein Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern besteht, kann er Einblick in die Gehaltslisten verlangen. Anhand der Listen kann das Gremium prüfen, ob Beschäftigte unterschiedlichen Geschlechts, die die gleiche oder vergleichbare Arbeit tun, beim Gehalt unterschiedlich behandelt werden. Dafür gibt es verschiedene Prüfmethoden. Beispielsweise ermöglicht das kostenlose Prüfinstrument eg-check.de (zu beziehen unter eg-check.de), zu ermitteln, ob es tatsächlich eine Lohndifferenz bei der Arbeit von Männern und Frauen mit gleichen bzw. gleichwertigen Aufgaben gibt. Auf der Basis des Prüfergebnisses kann der Betriebsrat dann den Arbeitgeber veranlassen, Gehälter anzugleichen oder die Arbeit anderer auf Gleichwertigkeit zu prüfen.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Beitrag »Entgeltgleichheit« von Dr. Karin Tondorf in »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 1/2011, S. 25-29.

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