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Arbeit und Recht: Freistellung für Gewerkschaftssitzungen auf dem Prüfstand

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird demnächst den Fall einer Arbeitnehmerin verhandeln, die als gewähltes Mitglied eines gewerkschaftlichen Ortsvorstandes an dessen Sitzungen teilnehmen wollte. Es geht um nicht weniger als die Grundrechte der Klägerin.

Die Sitzungen lagen innerhalb der Arbeitszeit der Frau, weshalb sie von der Arbeit freigestellt werden wollte, und zwar unengeltlich. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hatte  einen solchen Anspruch verneint (Urt. v. 20.11.2008 – 2 Sa 328/08). 

Gegen dieses Urteil bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, wie  Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel in ihrem Beitrag für die Zeitschrift "Arbeit und Recht", Heft 5/2010, erläutert. Das LAG verkenne in der Interessenabwägung die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Tätigkeit von Ortsverbandsmitgliedern einer Gewerkschaft und deren Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Koalitionsfreiheit. Laskowski plädiert deshalb dafür, dass die Gerichte auf Grund ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht im Wege der Rechtsfortbildung eine entsprechende Ausgestaltung vornehmen.

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