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Arbeitsrecht im Betrieb: Flexibilität oder Lohndumping?

Die Bundesregierung plant, das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AüG) zu ändern, um europarechtliche Vorgaben für die Leiharbeit umzusetzen. In der AiB nimmt Dr. Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall, aus gewerkschaftlicher Sicht Stellung zum Gesetzesentwurf.

Nach zwischenzeitlichen Einbrüchen im  Krisenjahr 2009 ist die Zeitarbeits- oder Leiharbeitsbranche mit rund 826.000 Beschäftigten in der Mitte des Jahres 2010 wieder auf einem neuen Höchststand. Auch hoch qualifizierten Tätigkeiten wie Stellen für Ingenieure werden an zunehmend an Leiharbeitskräfte vergeben. Trotz des Gleichstellungsgebots, das im AÜG und vielen Tarifverträgen verankert ist, werden Leihbeschäftigte oft deutlich schlechter bezahlt als Festangestellte.

Diese Missstände hätte die geplante Änderung des AÜG beenden oder zumindest erschweren sollen. Denn in diesem Jahr muss der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie zur Leiharbeit (RL 2008/104/EG vom 19.11.2008) umsetzen. Die Richtlinie setzt der Schlechterstellung von Leiharbeitnehmern enge Grenzen, auch im Rahmen von Tarifverträgen. Der am 2.9.2010 vorgelegte Gesetzesentwurf genügt der Vorgabe jedoch nicht, denn auch danach steht die Gleichstellung von Leih- und Stammkräften wieder in vielen Punkten nur auf dem Papier.

Die ausführliche Stellungnahme von Dr. Thomas Klebe lesen Sie in »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 11/2010.

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