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Arbeit und Recht: EU-Recht bei der Leihrbeit durchsetzen

Hat Deutschland die EU-Leiharbeitsrichtlinie angemessen und effektiv umgesetzt? Im AuR-Kommentar nimmt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer kritisch zur Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber Stellung.

Die Umsetzungsfrist für die Leiharbeitsrichtlinie (Richtlinie 2008/104/EG) läuft am 5. Dezember 2011 ab. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde im Frühjahr mit dem Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung in verschiedenen Punkten geändert. Zwar wurden Schutzvorschriften eingeführt, um ein massives Lohndumping bei aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandten Leiharbeitern zu verhindern. Dieses war als Folge des Inkrafttretens der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht osteuropäuschen EU-Mitgliedsstaate befürchtet worden.

Die eigentliche Anforderung der Richtlinie, so Michael Sommer, doe Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäfigten durchsetzen, sei aber nicht erfüllt worden. Die besondere Schutzbedürftigkeit der befristet eingesetzten Leiharbeitnehmer berücksichtige das AÜG ebenso wenig wie es Vorkehrungen für den Missbrauch treffe. Den Kommentar »Europarechtswidrige Leiharbeitsregelungen« von Michael Sommer und weitere Fachartikel zum Thema Leiharbeit lesen Sie in »Arbeit und Recht«, Ausgabe 11/2011.

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