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Computer und Arbeit: Biometrie im Arbeitsverhältnis

Der Einsatz biometrischer Verfahren zur Identifikation und Verifikation im Beschäftigtenverhältnis ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung ist, dass nachweislich nur so der notwendige Sicherheitsstandard im Unternehmen erreicht werden kann.

Die Verwendung biometrischer Daten im betrieblichen Alltag galt vor einigen Jahren noch als exotisches Thema und wurde nur in Hochsicherheitsbereichen eingesetzt. Die fortschreitende technische Entwicklung erlaubt nunmehr die verbreitete Nutzung derartiger Methoden. Eingesetzt werden biometrische Verfahren vor allem bei der Kontrolle des Zugangs zu betrieblichen Einrichtungen oder der Nutzung von Betriebsmitteln. Verstärkt werden auch Verfahren eingesetzt, bei denen etwa Unterschriften elektronisch auf ihre "Echtheit" aufgrund des Schreibverhaltens geprüft werden können.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung biometrischer Daten bedeutet jedoch auch gleichzeitig einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Der Datenschutzexperte Dr. Moritz Karg klärt in der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift "Computer und Arbeit" darüber auf, wann deren Verwendung überhaupt zulässig ist.

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