Aus den Zeitschriften
Der Personalrat: Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst
Auch im öffentlichen Dienst sind betriebsbedingte Kündigungen kein Tabu mehr. Eine Sparpolitik der "harten Schnitte" sorgt dafür, dass kommunale Arbeitgeber zu Kündigungen greifen, wenn sie keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bieten können oder wollen.
Ebenso wie bei Betrieben in der privaten Wirtschaft gilt auch im öffentlichen Bereich das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten. So ist beispielsweise bei der Prüfung, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist,nicht nur die örtliche Einsatzstelle einzubeziehen, sondern auch andere Dienststellen des gleichen Verwaltungszweiges am Einsatzort. Gibt es weniger freie Arbeitsplätze als abzubauende Stellen, fordern die Gerichte zunehmend auch bei der Vergabe dieser Stellen eine Sozialauswahl vorzunehmen, ähnlich wie bei der betriebsbedingten Kündigung.
Mehr zur Anwendung des KSchG im Öffentlichen Dienst lesen Sie im Fachartikel von Ralf Trümner und Sabrina Staack in "Der Personalrat", Ausgabe 11/2011, S. 459-465.
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