Aus den Zeitschriften
Der Personalrat: Beschäftigtendaten auf der Homepage des Arbeitgebers sind geschützt
Fast jede Behörde ist mittlerweile mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten. Der Aufnahme von Beschäftigtendaten sind dabei enge Grenzen gesetzt.
Bevor der Arbeitgeber Daten seiner Beschäftigten auf seiner Homepage einstellt, hat er die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, wie Bruno Schierbaum von der BTQ Niedersachsen GmbH in der Juli/August-Ausgabe der Zeitschrift "Der Personalrat" ausführt. Zwingend sind dabei die Vorschriften der Datenschutzgesetze einzuhalten. Ohne Einwillung dürfen insbesondere keine Fotos der Beschäftigten eingestellt werden. Nur so lassen sich die Gefahren, die sich aus einer weltweiten Verbreitung der Daten ergeben, reduzieren und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützen.
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