Aus den Zeitschriften
Computer und Arbeit: Arbeitgeber dürfen nicht alles über Bewerber googlen
Das Internet ist keine Quelle für Bewerberdaten, aus der man sich nach Belieben bedienen kann. Nur wenn Job-Interessenten die Daten über sich selbst eingestellt und allgemein freigegeben haben, müssen sie auch dulden, dass potenzielle Arbeitgeber diese verwenden.
Möglichkeiten, sich Informationen über Bewerber zu verschaffen, bieten sich im Internet durch Suchmaschinen und vor allem das Web 2.0 reichlich. Werden die Daten über Interessenten mittels einer Suchmaschine ermittelt, bestehen jedenfalls dann keine Bedenken hinsichtlich der Verwendung durch den potentiellen Arbeitgeber, wenn der Bewerber sie selbst eingestellt und allgemein freigegeben hat, berichtet Professor Peter Gola in dem Beitrag "Bewerberdaten – Was darf 'ergoogelt' werden?" in der März-Ausgabe der Fachzeitschrift "Computer und Arbeit". Das Risiko, dass der potentielle Arbeitgeber dann Dinge über den Bewerber erfährt, die eine sachliche Personalentscheidung negativ beeinflussen können, hat in diesem Fall schließlich der Betroffene selbst geschaffen.
Allerdings muss der Arbeitgeberzugriff unterbleiben, wenn es sich um Daten handelt, die in soziale Netzwerke eingestellt wurden. Denn deren Profile sollen ausdrücklich nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich sein.
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