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Der Personalrat: Folgen der Fusion von Krankenkassen für die Beschäftigten

Mit der Gesundheitsreform 2007 verfolgte die Politik das Ziel, über das Umlagesystem des Gesundheitsfonds die gesetzlichen Krankenkassen zu mehr Wettbewerb, Einsparungen und Zusammenschlüssen zu zwingen. Welche Folgen hat die Fusion zweier Kassen für die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen?

Zwar tritt die neu entstandene Krankenkasse als Arbeitgeberin in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Hinsichtlich der Geltung von Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen und auch was das Fortbestehen der Personalvertretung angeht, gelten jedoch ganz spezielle, teils gesetzliche, teils von der Rechtsprechung entwickelte Regeln. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Fachartikel von Magnus Bergmann in »Der Personalrat«, Ausgabe 12/2011, S. 511-515.

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