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Prämien sind bei Höhe des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen [23.12.2009]
Zwar sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts jede ihnen als angemessen erscheinende Berechnungsmethode zu wählen und zu pauschalieren. Der Regelungsspielraum ist aber überschritten, wenn wesentliche Vergütungsbestandteile (hier: laufende Prämien) nicht berücksichtigt werden.
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