Arbeit & Politik

MinijobberWeniger als 9 Euro brutto pro Stunde

Minijob-Beschäftigte werden vielfach schlechter bezahlt als andere Arbeitnehmer – obwohl das verboten ist. Die Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte einen Bericht zu den hohen sozialen Folgekosten der Minijobs im Böckler Impuls, Ausgabe 1/2012.

Demnächst soll die Verdienstgrenze in Minijobs von 400 auf 450 Euro steigen. Darauf hat sich kürzlich die Regierungskoalition verständigt. Zeitgleich geraten die staatlich geförderten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse immer stärker in die Kritik: Der Deutsche Juristentag, der Deutsche Frauenrat und die Wissenschaftler, auf deren Expertise der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beruht, warnen vor den hohen sozialen Folgekosten der Minijobs. Drei neue Studien, an denen Forscherinnen und Forscher der Hans-Böckler-Stiftung beteiligt sind oder die von der Stiftung gefördert werden, machen deutlich, wie groß das Problem ist: Die geringfügige Beschäftigung sei längst aus dem Ruder gelaufen, konstatieren Dorothea Voss, Christina Klenner und Alexander Herzog-Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung.

Minijob sollte einfachen Hinzuverdienst ermöglichen

Ursprünglich gedacht, um beispielsweise Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, hat sich die geringfügige Beschäftigung stark ausgebreitet. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob - insgesamt rund 7,3 Millionen. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbende müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung setze einen Anreiz für Ehepaare, die Erwerbstätigkeit der Frau auf einen Minijob zu beschränken, schreiben die Forscher. Dagegen zielten das neue Unterhaltsrecht, die Aktivierungspolitik am Arbeitsmarkt oder die reformierte Hinterbliebenenversorgung zunehmend auf möglichst umfangreiche Erwerbstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung von Frauen ab. Das sei mit geringfügiger Beschäftigung aber ausgeschlossen. Zugleich verschärfe die massenhafte Nutzung von Minijobs Probleme auf dem Arbeitsmarkt, weil Löhne und reguläre Beschäftigung unter Druck geraten. Auf welchen Wegen, zeigen die neuen Untersuchungen:

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijob-Beschäftigte haben also Anspruch auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In der Praxis verdienen sie aber brutto weitaus weniger, belegen Böckler-Forscherin Voss und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation mit Daten aus dem Soziooekonomischen Panel (SOEP).

Rund 58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als 5 Euro pro Stunde verdienen, arbeiten im Minijob. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdienen Minijobber im Durchschnitt weniger als 9 Euro brutto pro Stunde - nicht einmal halb soviel wie Arbeitnehmer mit einer regulären Vollzeitstelle.

Der große Lohnrückstand lässt sich nicht objektiv erklären

Mit objektiven Kriterien wie beispielsweise Unterschieden bei der Qualifikation lasse sich der große Lohnrückstand nicht erklären, betonen Voss und Weinkopf. Sie schließen daraus, dass Arbeitgeber den Steuer- und Abgabenvorteil der Minijobs zu ihren Gunsten ausnutzen.

Betroffene Minijob-Beschäftigte merken zwar beim Nettolohn keinen Unterschied, sie müssen aber auf jede eigenständige soziale Sicherung verzichten. Dies sei gerade für jüngere Frauen angesichts der zunehmend weniger verlässlichen Absicherung über die Ehe riskant. Für die große Mehrheit der geringfügig Beschäftigten werde der Minijob zur "Niedriglohnfalle", warnen die Wissenschaftlerinnen. Und je mehr Unternehmen sie als Schlupfloch zur Reduzierung der Personalkosten nutzten, desto weniger Chancen auf eine vollwertige Beschäftigung blieben Arbeitnehmern. Das gelte insbesondere im Handel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe, wo Minijobs bereits 40 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse ausmachen.

Quelle:
www.boecklerimpuls.de

Böckler Impuls Ausgabe 1/2012

© arbeitsrecht.de - (akr)

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