Arbeit & Politik
Mitbestimmung60 Jahre Betriebsverfassung - eine deutsche Erfolgsgeschichte
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sichert seit 1952 die Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte in allen Fragen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb betreffen.
Am 19.07.1952 wurde das erste Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. In Kraft getreten ist es am 14.11.1952. Seitdem hat es sich als fester Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft bewährt.
Mit der 1972 in Kraft getretenen Neufassung wurden die Mitbestimmungsrechte wesentlich erweitert. Seitdem sind Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet, den Betriebsrat auch bei Kündigungen zu beteiligen. Zuletzt wurde das Betriebsverfassungsgesetz im Juli 2001 novelliert.
Derzeit engagieren sich etwa eine halbe Million Betriebsratsmitglieder ehrenamtlich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen.
Zum runden Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes erläutert DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel:
"Nach 60 Jahren kann man mit Stolz sagen: Die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung hat gerade erst begonnen. Die Krisen der letzen Zeit haben gelehrt: Dank gelebter Mitbestimmung und der guten Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte ist Deutschland gut durch die Krise gekommen. Mitbestimmung ‚Made in Germany’ ist ein Erfolgsschlager!"
Das seit Jahrzehnten bewährte Betriebsverfassungsgesetz belege eindrucksvoll den Erfolg beteiligungsorientierter Konzepte.
Link: Das Betriebsverfassungsgesetz im Volltext
Quelle:
PM Nr. 123 des DGB vom 19.07.2012
© arbeitsrecht.de - (jes)
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