Arbeit & Politik
Gesetzliche UnfallversicherungWeniger Arbeitsunfälle in 2011 - Beiträge bleiben stabil
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute vorgestellt hat.
Danach ging die Quote von 25,8 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2010 auf 24,5 Unfälle im Jahr 2011 zurück. Sie liegt damit fast wieder auf dem Niveau von 2009 (24,3 Unfälle). Weiter zugenommen hat dagegen die Zahl der bestätigten Berufskrankheiten. Im Durchschnitt blieben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung stabil.
In der Schüler-Unfallversicherung sank die Unfallquote beim Schulbesuch um 0,8 Prozent auf 75,8 Unfälle je 1.000 Versicherte. Die Unfallquote auf dem Schulweg ging von 7,3 Unfällen auf 6,7 Unfälle je 1.000 Versicherte zurück. Der Schutz der Schüler-Unfallversicherung umfasst neben Schülern an allgemeinbildenden und Berufsschulen auch Studierende an Hochschulen und Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege.
2.548 Menschen starben 2011 in Folge einer Berufskrankheit. Die meisten dieser Erkrankungen waren durch anorganische Stäube ausgelöst, insbesondere Asbest. Insgesamt entschieden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in 71.738 Fällen über die Anerkennung einer Berufskrankheit. Bei 34.573 Versicherten stellten sie die berufliche Verursachung der Erkrankung fest. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um Hauterkrankungen.
Rund 11,6 Mrd. Euro gaben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr für Prävention, Entschädigungsleistungen und Verwaltung aus. Die Arbeitgeber in der gewerblichen Wirtschaft mussten insgesamt 10,3 Mrd. Euro für die Versicherung ihrer Beschäftigten aufbringen. Das entspricht einem durchschnittlichen Beitragssatz von 1,32 Prozent. Die öffentlichen Arbeitgeber mussten rund 1,3 Mrd. Euro für die Versicherung ihrer Beschäftigten und die Schüler-Unfallversicherung aufwenden.
Quelle:
© arbeitsrecht.de - (jes)
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